Digitalisierung
Rechnungsverarbeitung digitalisieren: vom Eingang bis zur Freigabe
Eine Rechnung liegt im Postfach, die Bestellung im Warenwirtschaftssystem und die Freigabe im Chat. Solange diese Informationen getrennt bleiben, muss jemand sie zusammenführen. Wer die Rechnungsverarbeitung digitalisiert, sollte deshalb den gesamten Weg eines Belegs betrachten. Der Scanner ist dabei nur für den Teil zuständig, der tatsächlich noch auf Papier ankommt.

Den Rechnungseingang vollständig erfassen
Listen Sie zuerst alle Eingänge auf: ein gemeinsames Rechnungspostfach, persönliche E-Mail-Adressen, Lieferantenportale und die Briefpost. Ergänzen Sie, wer jeden Eingang betreut und wer bei Abwesenheit übernimmt. Ein zentrales Postfach hilft wenig, wenn regelmäßig Portalrechnungen fehlen oder Beschäftigte Belege erst nach einer Zahlung weiterleiten. Legen Sie auch fest, wie solche Nachzügler in den gemeinsamen Ablauf kommen.
Vergeben Sie beim Eingang eine interne Vorgangskennung und halten Sie Eingangszeitpunkt, Herkunft sowie Bearbeitungsstatus fest. Diese Kennung begleitet die Rechnung bis zur Übergabe. Nutzen Sie einen eindeutigen Bezug zum Originaldokument, statt für jede Freigabestufe eine weitere Kopie zu erzeugen. Bei einer Rückfrage müssen Buchhaltung und Fachabteilung denselben Beleg sehen können. Testen Sie das auch mit einer weitergeleiteten E-Mail, die mehrere Anhänge enthält.
Strukturierte Daten erhalten, Papier gezielt scannen
Das Bundesfinanzministerium unterscheidet in seinen E-Rechnungs-FAQ zwischen strukturierten elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen, zu denen ein einfaches PDF gehört. Für den technischen Ablauf folgt daraus: Prüfen Sie das tatsächliche Eingangsformat. Eine Dateiendung allein beschreibt noch nicht, welche Rechnungsdaten ein System auslesen kann. Die steuerliche Einordnung des konkreten Belegs ist eine getrennte Aufgabe.
Verarbeiten Sie vorhandene strukturierte Daten direkt und erhalten Sie die empfangene Originaldatei. Ein Ausdruck mit anschließendem Scan würde diesen Vorteil aufgeben. Für Papier und Bilddateien kann Texterkennung die Erfassung vorbereiten; übernehmen Sie erkannte Beträge oder Rechnungsnummern erst nach den vorgesehenen Prüfungen. Lassen Sie einen Anbieter mit Ihren üblichen Formaten vorführen, wie Anlagen zusammenbleiben und wie unlesbare beziehungsweise fehlerhafte Dateien sichtbar ausgesondert werden.
Quelle: Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026
Prüfung, Freigabe und Zahlung auseinanderhalten
Beschreiben Sie die Entscheidungen einzeln. Die Fachabteilung bestätigt beispielsweise, ob eine Leistung erbracht wurde und zum Auftrag passt. Die Buchhaltung prüft die für ihre Bearbeitung benötigten Angaben. Die Zahlungsfreigabe folgt den betrieblichen Vollmachten. Diese Aufgaben können in kleinen Unternehmen bei wenigen Personen liegen; im System sollten die jeweiligen Entscheidungen trotzdem erkennbar bleiben. Ein allgemeiner Status wie „erledigt“ verdeckt, was tatsächlich geprüft wurde.
Definieren Sie, wohin eine Rechnung mit fehlender Bestellnummer, abweichender Menge oder unbekannter Ansprechperson geht. Jede Warteschleife braucht eine zuständige Person und einen nachvollziehbaren Grund. Planen Sie Vertretungen ein und entscheiden Sie, wann eine Erinnerung genügt oder eine andere Person übernehmen muss. Geänderte Bankverbindungen sollten einen gesonderten, intern festgelegten Prüfweg auslösen; eine Rechnungsfreigabe allein bestätigt ihre Richtigkeit nicht.
Ein hypothetischer Fall mit Teillieferung
Ein hypothetischer Handwerksbetrieb erhält eine Rechnung für Material zu einem Kundenauftrag. Die Lieferung ist noch unvollständig. Im neuen Ablauf ordnet das Büro den Beleg dem Auftrag zu, während die zuständige Projektleitung die tatsächlich erhaltene Menge prüft. Sie hält die Abweichung am Vorgang fest. Die Rechnung bleibt mit einem konkreten Klärungsgrund offen, und das Büro weiß, wer beim Lieferanten nachfasst.
Schickt der Lieferant eine korrigierte Rechnung, wird sie mit dem bisherigen Vorgang verknüpft. Das Team kann nachvollziehen, welche Fassung anschließend bearbeitet wurde. Beim nächsten Test fehlt die Projektleitung absichtlich: Erreicht die Aufgabe die Vertretung mit allen Anlagen? Dieses Beispiel prüft mehr als die Belegerkennung. Es zeigt, ob die Software den tatsächlichen Arbeitsablauf einschließlich Unterbrechungen abbildet.
Die Übergabe an die Buchhaltung nachweisen
Vereinbaren Sie mit der internen Buchhaltung oder Steuerkanzlei, welche Daten und Dokumente die Übergabe umfasst. Dazu gehören die benötigten Belegangaben, die Zuordnung zum Geschäftsvorfall und gegebenenfalls Kostenstellen. Prüfen Sie im Zielsystem, ob die übertragenen Belege vollständig und richtig zugeordnet angekommen sind. Eine Versandmeldung im Ausgangssystem belegt für sich genommen noch keine erfolgreiche Übernahme.
Für DATEV beschreibt der Rechnungsdatenservice 1.0 die Übertragung strukturierter Belegdaten mit zugehörigen Belegbildern nach DATEV Unternehmen online. Ob dieser Weg für Ihr Vorsystem und den Arbeitsablauf Ihrer Kanzlei passt, gehört in die Auswahlprüfung. Legen Sie außerdem fest, wie abgelehnte Übertragungen korrigiert und erneut eingereicht werden. Die Dokumentation sollte erkennen lassen, welche Vorgänge noch auf die Übergabe warten.
Quelle: DATEV: Funktionsbeschreibung Rechnungsdatenservice 1.0
Mit einem begrenzten Bestand abnehmen
Starten Sie mit einem abgegrenzten Rechnungseingang oder einer zuständigen Abteilung. Halten Sie zuvor fest, wie lange vergleichbare Vorgänge dauern und welche Rückfragen auftreten. Prüfen Sie nach dem Probelauf sowohl erfolgreiche als auch angehaltene Rechnungen. Eine schnellere Erfassung ist wenig wert, wenn die Buchhaltung anschließend fehlende Anlagen suchen muss. Beobachten Sie daher den Weg bis zum vereinbarten Endpunkt.
Die folgenden Punkte eignen sich als Abnahmekriterien. Ergänzen Sie konkrete Testbelege und benennen Sie, wer das Ergebnis bestätigt. Erst wenn auch die ungeklärten Fälle kontrolliert bearbeitet werden können, sollte der nächste Rechnungseingang hinzukommen.
- Originaldatei und Anlagen sind über die Vorgangskennung im vorgesehenen System auffindbar.
- Doppelt eingehende Belege werden zur Prüfung markiert; eine berechtigte Korrektur bleibt bearbeitbar.
- Freigaben, Vertretung und Rückfragen funktionieren mit den tatsächlich vorgesehenen Benutzerrechten.
- Die Übernahme ins Zielsystem und die Nachbearbeitung fehlgeschlagener Übergaben sind nachgewiesen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesfinanzministerium: FAQ zur E-Rechnung, Stand März 2026Abgerufen am 7. September 2026
- DATEV: Funktionsbeschreibung Rechnungsdatenservice 1.0Abgerufen am 7. September 2026
Dieser Beitrag wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Fachliche Quellen sind am jeweiligen Abschnitt verlinkt. Beispiele veranschaulichen mögliche Abläufe und sind keine Kundenberichte.



